Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Wohnungen.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Wohnungen sowie deren Nutzung zu anderen Beherbergungszwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Betreibers des Gästehauses.
Ist der Leistungsnehmer (Gast) nicht gleichzeitig Reservierender, so ist Vertragspartner derjenige welcher die Reservierung, der in der Vereinbarung aufgeführten Leistungen und der sonstigen damit verbundenen Vereinbarungen, vornimmt.
Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung durch das Gästehaus zustande.
Das Gästehaus ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Wohnungsüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden Preise des Gästehauses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Gästehauses an Dritte.
Rechnungen des Gästehauses ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Das Gästehaus ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.
Bei Zahlung nach diesem Termin kann das Gästehaus Verzugszinsen gesetzlicher in Höhe nachfordern.
Ein Rücktritt des Gasts von dem mit dem Gästehaus geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Betreibers.
Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
Sofern zwischen dem Gästehaus und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- bzw. oder Schadensersatzansprüche des Gästehauses auszulösen. Das Rücktrittrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Gästehauses ausübt.
Besteht ein Recht des Kunden zum Rücktritt nicht, ist er verpflichtet die vereinbarte Vergütung zu bezahlen.
Bei teilweiser Inanspruchnahme des Appartements erfolgt keine Reduzierung, auch nicht anteilig.
Gebuchte Wohnungen stehen dem Gast ab ca. 16.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
Am vereinbarten Abreisetag ist das Appartement bis spätestens 10.00 Uhr zu räumen.
Das Gästehaus haftet für Verlust und Beschädigung mitgebrachter Gegenstände nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seiner Mitarbeiter. Soweit das Gästehaus für sonstige Dritte einzustehen hat, haftet es ebenfalls nur bei grobem Verschulden oder Vorsatz.
Eine Haftung für Wertsachen übernimmt das Gästehaus nicht.
Das Gästehaus haftet nicht für Schäden, die durch Störung oder Unterbrechung seines Betriebes infolge höherer Gewalt (Aufruhr, Krieg, Feuer, Streik, etc.) veranlasst worden ist.
Der Gast und die Buchung vornehmende Firma haften gegenüber dem Gästehaus für die von ihm oder durch die Personen, denen die Nutzung der Wohnung überlassen wurde, verursachten Schäden.